Infektsaison 2024/2025

Informationen zum Umgang mit akuten Atemwegserkrankungen

Jetzt im Herbst und Winter gibt es wieder mehr Erkältungen und Krankheiten wie Grippe, COVID-19 und RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus). Damit Kitas, Schulen und auch Kinderarztpraxen nicht überlastet werden, gibt es wichtige Regeln, was bei einer Erkältung zu tun ist. 

  • Wann muss mein Kind zu Hause bleiben?

Kranke Kinder sollen zu Hause bleiben und nicht in die Schule gehen. Die Eltern entscheiden, ob ein Kind krank ist und ob es einen Arztbesuch braucht.

Kinder mit diesen Symptomen müssen zu Hause bleiben:

  • starker Husten oder starke Halsschmerzen
  • starke Kopf- oder Gliederschmerzen
  • Fieber (ab 38,0 °C)

Wenn ein Kind nur ein bisschen Husten oder Schnupfen hat, kein Fieber hat und sich wohl fühlt, darf es in die Kita oder Schule gehen.

  • Wann darf mein Kind nach einer Erkältung wieder in die Kita oder Schule?

Kinder dürfen wieder in die Kita oder Schule, wenn sie 24 Stunden lang keine starken Symptome hatten und sich wieder fit fühlen

  • Braucht mein Kind ein ärztliches Attest, wenn es krank ist?

Nein, Eltern müssen ihr Kind am ersten Krankheitstag und in den folgenden Tagen in der Schule telefonisch abmelden, aber ein ärztliches Attest ist meistens nicht nötig. Nur in besonderen Fällen kann die Schule ein Attest verlangen.

  • Braucht ein Kind nach einer Erkältung ein Attest, um wiederzukommen?

Nein, nach einer Erkältung, Grippe, COVID-19 oder RSV brauchen Kinder kein Attest oder einen Test, wenn sie gesund genug sind, um wieder in die Kita oder Schule zu gehen. So soll vermieden werden, dass Kinderarztpraxen zu viele Anfragen bekommen.