Einschulungsfeier der neuen 5. Klassen

Liebe Schülerinnen und Schüler und liebe Eltern

 

Wir möchten hiermit herzlich zur Einschulungsfeier der 5. Klassen am Montag, den 10. August 2020 in die Aula des Kurt-Körber-Gymnasiums einladen!

Die Einschulung findet klassenweise statt:

  • Klasse 5a um 09:00 Uhr
  • Klasse 5b um 10:30 Uhr
  • Klasse 5c um 12:00 Uhr

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen wir Sie leider bitten, nur mit höchstens zwei Begleitpersonen pro Kind an dieser Feier teilzunehmen.

Nach der Einschulungsfeier werden die Schüler*innen ihre neue Klasse und die Schule kennenlernen. Die Schüler*innen sollen bitte bereits am Montag ihr gesamtes Material mit in die Schule bringen. Die Materialliste können Sie dem folgenden Link entnehmen:

Materialliste

 

In der ersten Woche werden die Schüler*innen jeden Tag bis um 13.45 Uhr Unterricht haben. Wenn Sie danach eine Betreuung Ihres Kindes wünschen, teilen Sie das bitte dem Schulbüro bis spätestens Mittwoch, den 05.08.2020 mit.

 

Sollten Sie noch Fragen haben, so wenden Sie sich gern per Email oder Telefon an unser Schulbüro.

 

Wir wünschen Ihnen/Euch und Ihrer/Deiner Familie noch entspannte und sonnige Ferientage!

 

Fanny Gräff

(Abteilungsleiterin für die Beobachtungsstufe)

 

Information zum Masernschutz Gesetz

 

Liebe Eltern,

Seit dem 1. März 2020 gilt ein neues Gesetz: das Masernschutz-Gesetz. Dieses Gesetz soll dafür sorgen, dass die Krankheit Masern bei uns ausgerottet wird.

Mit einer Impfung kann man sich vor den Masern schützen. Deshalb schreibt das Gesetz vor, dass an Schulen alle Kinder und alle Erwachsenen einen Schutz vor den Masern haben müssen. Diesen Schutz müssen Sie uns am Anfang des Schuljahres nachweisen.

So kann der Nachweis aussehen:

  • Erste Möglichkeit: Ihr Kind wurde geimpft. Zeigen Sie dann bitte den Impfpass im Original unserem Schulbüropersonal.
  • Zweite Möglichkeit: Ihr Kind hatte die Masern bereits. Dadurch kann ihr Kind nicht erneut angesteckt werden und somit die Masern nicht weiter verbreiten. Der Kinderarzt oder die Kinderärztin kann Ihnen dies attestieren. Zeigen Sie dieses Attest bitte im Original unserem Schulbüropersonal.
  • Dritte Möglichkeit: Sie haben dem Impfpass oder das Attest bereits an einer anderen staatlichen Stelle vorgezeigt, beispielsweise an einer anderen Schule in einer anderen Stadt. Dann reicht eine Bestätigung dieser anderen Schule bzw. der anderen staatlichen Stelle. Zeigen Sie diese Bestätigung im Original unserem Schulbüropersonal.
  • Vierte Möglichkeit (Ausnahmeregelung): Ihr Kind verträgt keine Impfungen. Somit ist die Impfpflicht außer Kraft gesetzt. Es ist jedoch notwendig, das der Arzt oder die Ärztin Ihres Kindes dies schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung zeigen Sie bitte im Original unserem Schulbüropersonal.

Egal welchen Nachweis Sie haben: Zu Beginn des Schuljahres müssen Sie den Nachweis im Schulbüro vorzeigen. Bringen Sie das Original mit. Eine Kopie, ein Fax oder ein Scan reicht nicht aus.

Achtung: Zum Unterricht muss Ihr Kind, bis der Nachweis erbracht wurde, natürlich auf jeden Fall erscheinen.

 

Fanny Gräff

(Abteilungsleiterin für die Beobachtungsstufe)